Inhouse-Schulung: Jährliche Unterweisung Brandschutz
Wie in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Vorschrift 1 § 4 (Unterweisung der Versicherten) gefordert, müssen alle Mitarbeiter einmal jährlich ihr Wissen bezüglich Brandschutz auffrischen und auf den aktuellen Stand bringen. Mit diesem Kurs kommen Sie Ihrer Weiterbildungspflicht als Unternehmer nach.
Kursdetails:
- Gesamtkosten: 250,00 € pro Übung
- Fahrtkostenpauschale: 0,38 €/km
- Dauer: 1/2 Tag
Inhalt
Welchen Inhalte hat die jährliche Sicherheitsunterweisunge?
- Verhalten im Brandfall
- Brandschutzordnung
- Flucht- und Rettungswege
- Brandgefahrenvermeidungen
- Brandschutzeinrichtungen
- Handhabung von Feuerlöscher
Wichtige Rechtsgrundlagen im Detail:
- ArbSchG § 12 (Unterweisung): Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen, dokumentierten Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz, inklusive Brandschutz.
- ArbStättV § 6 (Unterweisung der Beschäftigten): Konkretisiert die Informationspflicht über Maßnahmen des Brandschutzes.
- ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände): Technische Regel, die besagt, dass regelmäßige (jährliche) Unterweisungen notwendig sind.
- DGUV Vorschrift 1 (§ 4 & § 12): Grundsätze der Prävention, die eine jährliche Wiederholung der Unterweisung verbindlich vorschreiben.
- DIN 14096: Regelt die Gestaltung der Brandschutzordnung, auf die sich die Unterweisung bezieht.
Ich behalte mir das Recht vor, die Preise zu ändern.
Die Preise sind nach Vertragsabschluss verbindlich.
Im Gesamtpreis sind die theoretischen und praktischen Prüfungen sowie sämtliche Schulungsunterlagen enthalten.
Alle meine Schulungen sind umsatzsteuerfrei. Umsatzsteuerfrei: §4 Nr.21 a) bb) UStG.
Quelle: Stefan Eschner
Urheberrecht
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